Mittwoch, 8. Dezember 2021

Licht und Schatten bei der BVG-Reform

Die Grünliberalen stehen für eine Modernisierung des BVG ein und verfolgen dabei zwei Hauptanliegen: die Umverteilung von Erwerbstätigen zu Rentenbeziehenden reduzieren sowie die Vorsorge von Teilzeitbeschäftigten und Arbeitnehmenden mit kleinen Einkommen verbessern, was namentlich viele Frauen betrifft. Die heute vom Nationalrat beschlossene Vorlage geht in beiden Punkten in die richtige Richtung: Der Umwandlungssatz wird gesenkt und der Koordinationsabzug halbiert. Enttäuschend ist die Ablehnung des Kompromisskonzepts Mettler zu den Rentenzuschlägen. Die Grünliberalen erwarten, dass nun der Ständerat das Konzept der Mehrheit nochmals kritisch prüft. Es braucht eine Lösung, die in einer Volksabstimmung verständlich und glaubwürdig ist. Diesem Ziel diente auch der Antrag der Grünliberalen, dass die AHV-Reform (Erhöhung des Frauenrentenalters) gleichzeitig mit der BVG-Reform in Kraft treten soll, um den Reformwillen zu stärken. «Es ist ein längst überfälliger vertrauensbildender Schritt für die Zukunft, dass in der Schweiz endlich wieder eine Reform gelingt», betont glp-Nationalrätin Melanie Mettler.

Die Grünliberalen anerkennen den volkswirtschaftlichen Wert des Dreisäulensystems und wollen dieses für die nächsten Generationen bewahren. Dies gelingt mit einer progressiven Reform.

 

Die Grünliberalen sind der Auffassung, dass das Gesetz keine Wertung vornehmen soll, welche Erwerbsmodelle und Berufsbiografien von der Vorsorgeversicherung ausgeschlossen sind. Die Anträge der Grünliberalen zur strukturellen Modernisierung (Eintrittsschwelle, Ansparalter, Vereinfachung Altersgutschriften) wurden in der Kommission und nun auch im Nationalrat fast vollständig angenommen. Nicht gelungen ist die vollständige Abschaffung des Koordinationsabzugs – was auch deshalb eine verpasste Chance ist, weil damit die Unterversicherung der Mehrfachbeschäftigten entschärft würde.

 

Die Differenz zwischen den Renten von Frauen und Männern beträgt laut Bundesamt für Sozialversicherungen 63% (Gender Pension Gap). Diese Differenz fällt fast vollständig in der zweiten Säule an. Teilzeitarbeitende – zu Dreiviertel Frauen – können wegen des Koordinationsabzugs heute nur einen viel kleineren Teil ihres Einkommens in der Beruflichen Vorsorge versichern. Zusätzlich sind diese Vorsorgevermögen von Teilzeitarbeitenden durch die Umverteilung heute übermässig belastet. Zusammen mit der Senkung des Koordinationsabzugs leistet die Senkung des Umwandlungssatzes einen bedeutenden Beitrag zur Senkung des Gender Pension Gaps.

 

Alle drei Modelle, die der Nationalrat diskutierte, sehen einen Kompensationsmechanismus für die Übergangsgeneration vor. Diese Übergangsgeneration deckt seit Jahren den aus dem Reformstau resultierenden Finanzierungsbedarf und ist auch von den Transitionskosten am meisten betroffen. Die Grünliberalen fordern eine zeitliche Begrenzung des Finanzierungsmechanismus, eine deutliche Reduktion des Finanzierungsbedarfs durch dynamische Schwellen und eine bedarfsgerechte Ausgestaltung des Rentenzuschlags, ohne die tiefen Renten (insbesondere von Frauen) von der Kompensation auszuschliessen.  Die Grünliberalen erwarten, dass der Ständerat diese Fragen noch einmal aufgreift und einen mehrheitsfähigen Kompensationsmechanismus erarbeitet.