Mittwoch, 13. März 2013

Grünliberale bedauern pauschale Verlängerungen der Fristen bei Einbürgerungen: Integration und nicht die Aufenthaltsdauer muss das Kriterium für eine Einbürgerung sein

Die Grünliberalen unterstützen bei der Bürgerrechtsrevision weitgehend die pragmatische Linie des Bundesrates. Die Integration und nicht die Aufenthaltsdauer in der Schweiz muss die Entscheidungsgrundlage für eine Einbürgerung sein. Dementsprechend sind die Grünliberalen enttäuscht, dass der Nationalrat durch pauschale Verlängerungen der Fristen und die Abschaffung der doppelten Anrechnung der Jugendjahre die zeitliche Hürde für eine Einbürgerung erhöhen will. Demgegenüber unterstützen die Grünliberalen einheitliche, klare und verbindliche Anforderungen an die Integration, insbesondere was die Sprachkenntnisse betrifft. Hier bringt die vorliegende Revision des Bürgerrechtsgesetzes deutliche Verbesserungen. Bedauerlich ist schliesslich, dass bei Einbürgerungen aufgrund der fehlenden Verfassungsgrundlage keine Gleichstellung von eingetragenen Partnerschaften mit der Ehe möglich ist. Die Grünliberalen werden auf parlamentarischem Weg gegen diese Diskriminierung aktiv.

Die Grünliberalen unterstützen bei der Bürgerrechtsrevision weitgehend die pragmatische Linie des Bundesrates. Die primäre Entscheidungsgrundlage für eine Einbürgerung muss die Integration der einbürgerungswilligen Person und nicht die Dauer ihres Aufenthalts in der Schweiz sein. Wer sich gut integriert, soll schnell und unkompliziert eingebürgert werden. Deshalb sind die Grünliberalen enttäuscht, dass der Nationalrat durch pauschale Verlängerungen der Fristen die zeitliche Hürde für eine Einbürgerung erhöht hat. Dass die Mehrheit des Nationalrats sogar die doppelte Anrechnung der Lebensjahre zwischen dem Alter von 10 und 20 abschaffen möchte, halten die Grünliberalen gerade-zu für einen kapitalen Fehler. Während dieser Zeit integrieren sich die meisten Jugendlichen sehr gut und es wäre falsch, hier die Einbürgerung zu erschweren. Die Grünliberalen bedauern auch, dass die rechtsbürgerliche Mehrheit den vorläufigen Aufenthalt gar nicht mehr anrechnen lassen will und eine Brücke der Grünliberalen für eine sinnvolle und pragmatische Anerkennung von 50 % der Zeit abgelehnt hat.

 

Einheitliche, klare und verbindliche Anforderungen an die Integration

Auf der anderen Seite finden es die Grünliberalen richtig, dass einheitliche, klare und verbindliche Anforderungen an die Integration gestellt werden, insbesondere was die Sprachkenntnisse betrifft. Diese Integrationskriterien sollen auch bei der erleichterten Einbürgerung gelten. Hier bringt die vorliegende Revision des Bürgerrechtsgesetzes deutliche Verbesserungen. Neben der Sprache ist für die Grünliberalen die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung ein zentrales Integrationsmerkmal, das bei der Einbürgerung berücksichtigt werden muss. Ausnahmen auf-grund einer Behinderung oder Krankheit sind dabei eine Selbstverständlichkeit. Weiter ist es auch richtig, dass künftig die Integration der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners beim Einbürgerungsentscheid berücksichtigt werden soll. So soll beispielsweise ein Mann, der seine Frau willentlich an der Integration hindert, nicht eingebürgert werden. Die Grünliberalen legen aber Wert darauf, dass die Anforderungen an die Integration realistisch bleiben. Gewisse Bedingungen, welche die Rechte gerne ins Gesetz schreiben würde, könnten auch viele gebürtige Schweizerinnen und Schweizer nicht erfüllen. Solche Anforderungen haben im Bürgerrechtsgesetz nichts verloren.

 

Bedauerlich ist schliesslich, dass aufgrund der fehlenden Verfassungsgrundlage bei Einbürgerungen keine vollständige Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe möglich ist. Weil die Grünliberalen grundsätzlich keine Gesetze beschliessen, welche der Verfassung widersprechen, haben sie einen entsprechenden Antrag im Rahmen des Bürgerrechtsgesetzes abgelehnt. Die Grünliberalen werden aber auf parlamentarischem Weg gegen diese Diskriminierung aktiv.

 

Die Grünliberalen werden der Vorlage trotz dieser Vorbehalte zustimmen und erwarten vom Ständerat Korrekturen im Sinne des Grünliberalen Mittelweges, damit die Revision ihre gesteckten Ziele - Integration vor Absitzen - auch erfüllen kann.