Dienstag, 15. Dezember 2015

Grünliberale bestehen auf einer Grundsatzdebatte zum medialen Service public inklusive Verfassungsauftrag

Bereits im Rahmen der Abstimmung über das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) haben die Grünliberalen eine Grundsatzdebatte über den medialen Service public gefordert. Die Grünliberalen werden deshalb am Mittwoch der Motion zustimmen, die eine Aufnahme aller hängigen medienpolitischen Vorstösse in den für Mitte 2016 angekündigten Bericht des Bundesrats verlangt. Der inzwischen vorgelegte Bericht der eidgenössischen Medienkommission (EMEK) wird einer offenen Grundsatzdebatte nicht gerecht. Der Bericht verteidigt weitgehend den Status Quo, verlangt aber zusätzlich noch einen weiteren Ausbau der Bürokratie. Für die Grünliberalen muss insbesondere eine Revision der Bundesverfassung ins Auge gefasst werden, wie es Nationalrat Jürg Grossen mit einer Motion verlangt. Der einseitige Fokus auf Radio und Fernsehen im bestehenden Verfassungsartikel ist im Online-Zeitalter nicht mehr zielführend und den privaten Angeboten wird heute zu wenig Rechnung getragen.

Nationalrat Jürg Grossen: „Es braucht dringend eine Grundsatzdebatte über den medialen Service public. Den Medien kommt auch in Zukunft eine wichtige Rolle für den kulturellen und politischen Zusammenhalt unseres Landes und für die Information der Bevölkerung zu. Der bestehende Verfassungsartikel wird mit seinem einseitigen Fokus auf Radio und Fernsehen dem Online-Zeitalter nicht mehr gerecht. Nur mit einer kanalunabhängigen Definition des medialen Service public und einem Bekenntnis zur Subsidiarität können wir faire und zukunftsfähige Rahmenbedingungen für private Medienunternehmen und die SRG schaffen.“