Freitag, 13. Dezember 2013

Grünliberale fordern raschen und konsequenten Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem in der Energiepolitik

Die ökologische Steuerreform ist ein zentraler Eckpfeiler der grünliberalen Energie- und Umweltpolitik. Die Grünliberalen sind überzeugt, dass die Energiewende nur durch preisliche Anreizmechanismen erreicht werden kann. Subventionen und Regulierungen können nur als Übergangslösung dienen. Auch wenn der Bundesrat diese Einschätzung offiziell teilt, ist sein Vorgehen wenig glaubwürdig. Die Varianten für ein Energielenkungssystem, welche der Bundesrat in seinem Grundlagenbericht präsentiert, reichen klar nicht aus. Als konsequente Alternative liegt mit der Volksinitiative „Energie- statt Mehrwertsteuer“ der Grünliberalen eine ausformulierte und umsetzbare Verfassungsgrundlage für eine ökologische Steuerreform bereit. Unverständlicherweise empfiehlt der Bundesrat diese aber ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Damit stellt sich die Frage, ob es dem Bundesrat mit der Einführung eines wirksamen Lenkungssystems überhaupt ernst ist.

Bei den vom Bundesrat dargelegten Varianten sprechen sich die Grünliberalen klar für die weitergehende Variante 2 aus. Diese Variante kann als erster Schritt in die gewünschte Richtung betrachtet werden. Die Abgabesätze sind aber leider auch hier viel zu tief um eine nennenswerte Lenkungswirkung zu entfalten. Dies weil sich der Bundesrat am Szenario POM (Politische Massnahmen Bundesrat) und nicht am Szenario NEP (Neue Energiepolitik) orientiert. Somit können auch mit dieser Variante die energie- und klimapolitischen Ziele des Bundesrats nicht erreicht werden. „Wir Grünliberalen sind im Gegensatz zum Bundesrat klar davon überzeugt, dass eine umfassende und staatsquotenneutrale ökologische Steuerreform die Standortattraktivität der Schweiz nicht beeinträchtigt, sondern im Gegenteil sogar erhöht“, kritisiert Nationalrat Roland Fischer die dahingehenden Aussagen im Bericht des Bundesrates. Einverstanden sind die Grünliberalen hingegen mit der Auffassung, dass für die Einführung einer ökologischen Steuerreform eine Verfassungsgrundlage notwendig ist. Diese kann entweder durch eine Annahme der Volksinitiative „Energie- statt Mehrwertsteuer“ oder durch einen direkten Gegenvorschlag geschaffen werden.